Vielflieger gewinnt Prozess gegen Lufthansa

Datum
Donnerstag, 13. Juni 2013

Ein ehemaliges Mitglied im Vielfliegerprogramm der Lufthansa hat in zweiter Instanz erfolgreich gegen die Fluggesellschaft geklagt. Die Airline hatte den Vielflieger aus dem Miles&More-Bonusprogramm rausgeworfen, weil er eines seiner Bonus-Tickets weiterverkauft hatte. Wie das Oberlandesgericht Köln jetzt urteilte (Aktenzeichen 5 U 46/12), ist der Weiterverkauf rechtmäßig, da die Beschränkung der Rechtsübertragung für Bonusmeilen in den AGBs der Lufthansa rechtwidrig sei. Somit durfte ihm die Lufthansa auch nicht die Mitlgliedschaft im Bonusprogramm Miles&More entziehen. Einzige Einschränkung bei diesem Urteil sei, dass es nur für den vorliegenden Einzelfallt gelte, andere Kunden der Lufthansa dürfen auch zukünftig ihre über Bonusmeilen erworbenen Tickets nicht ohne weiteres verkaufen.

Lufthansa hat angekündigt, in Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, da nach Ansicht der Airline nur ein Verschenken der Bonusmeilen rechtmäßig wäre, nicht aber der Weiterverkauf. Lufthansa-Kunden würden die Bonusmeilen und damit erwerbbare Tickets aus Treuegründen erhalten. Ein Handel mit Bonusmeilen könnte dazu führen, dass in Zukunft nur noch wenige Meilen überhaupt verfallen und diese somit allgemein entwertet würden.