Verbotene Gegenstände im Fluggepäck und was damit passiert

Datum
Montag, 31. Januar 2022

Ob Hammer, Messer oder Schere: Spitze Gegenstände, mit denen man jemanden verletzten könnte, haben im Handgepäck nichts zu suchen. Passagiere müssen solche und andere Gegenstände den Händen der Sicherheitskontrolle übergeben. Habe ich eine Möglichkeit, mein Eigentum in solchen Fällen zurückzubekommen? Welche Gegenstände sind im Handgepäck tabu und wann wird eigentlich die Bundespolizei eingeschaltet? Wir klären auf.

Diese Gegenstände dürfen nicht ins Handgepäck

Koffer Gepäck
Was nicht ins Handgepäck darf, sollte im Aufgabegepäck verstaut werden oder gar nicht erst mitgenommen werden. (Symbolbild)

Beim Packen des Handgepäcks vergessen Reisende manchmal, dass dort – bei einem anstehenden Flug – bestimmte Gegenstände nichts zu suchen haben. Aber oft denken wir uns nichts dabei. Sind es doch für uns ganz harmlose und alltägliche Gegenstände, wie etwa das Feuerzeug, die Nagelschere oder das Deospray. Doch die Regeln an den Flughäfen sind streng. Allgemein gilt hier: Gegenstände, die bei unsachgemäßem Gebrauch eine Gefahr für Mitmenschen darstellen, sind im Handgepäck untersagt und müssen am Boden bleiben.

Dies gilt nicht nur für spitze und scharfe Gegenstände, sondern auch für diverse Flüssigkeiten und Kosmetika wie Shampoos, Gels und Cremes. Im Handgepäck erlaubt sind lediglich Flüssigkeiten, die in einem Behältnis von maximal 100 Milliliter gefüllt sind. Insgesamt sind bis zu einem Liter Flüssigkeit, sofern diese in Einzelbehältnissen gefüllt sind, im Handgepäck erlaubt. Diese müssen aber in einem wiederverschließbaren und durchsichtigen Beutel verpackt sein.

Nicht zulässige Gegenstände im Handgepäck: Für immer entsorgt?

Wer relativ häufig fliegt, ist sich über diese bereits langjährigen Vorschriften bereits bewusst. Aber viele Fluggäste wissen nicht, was letztendlich mit den Dingen passiert, die das Sicherheitspersonal entgegennimmt. Wenn der Passagier sein Eigentum nicht selbst entsorgen will, hat er an bestimmten Flughäfen die Möglichkeit, sie später wieder abzuholen. Es gibt sogar Flughäfen in Deutschland, die an der Sicherheitskontrolle abgegebene Gegenstände für einen guten Zweck spenden.

Tag für Tag nimmt der Security Check am Flughafen von Fluggästen zahlreiche Dinge entgegen, die nicht ins Flugzeug dürfen. Da kann sich schon eine ganze Menge anhäufen. Natürlich haben Passagiere die Möglichkeit, diese Dinge noch am Flughafen zu entsorgen. Aber was passiert mit den Gegenständen, von denen man sich nicht trennen möchte, weil sie einfach einen hohen emotionalen oder materiellen Wert haben?

Passagiere müssen hier keine Sorge haben, denn solche Gegenstände werden sicher in der Gepäckaufbewahrung verstaut. Zuvor kommen die Dinge in einem verschließbaren Plastikbeutel, der mit einem Kontrollabschnitt versehen wird. Nach ihrer Reise können Fluggäste ihre zurückgelassenen Gegenstände bei Entrichtung einer Gebühr von 4 Euro wieder abholen. Wem die Abholung seiner Sachen am Abflug-Flughafen zu umständlich ist, kann für 14,50 Euro eine Versendung an die Heimatadresse beauftragen. Dies geht allerdings nur bei Gegenständen, die nicht als gefährlich eingestuft sind. Unter die Kategorie „dangerous goods“ fallen unter anderem Reizgasspray und Gasfeuerzeuge. Bei solchen Dingen bleibt nur die Möglichkeit einer direkten Abholung. Am Flughafen Frankfurt werden diese bis zu drei Monate aufbewahrt. Möglich ist so eine Aufbewahrung ebenso am Flughafen in München sowie am Flughafen Köln/Bonn.

Verbotenes im Handgepäck: Dieser Flughafen spendet für einen guten Zweck

Der Weg von Getränken mit einem Inhalt von mehr als 100 Millilitern endet spätestens am Security Check des Flughafens. Hierfür stehen eigens Mülltonnen am Eingang zur Sicherheitskontrolle bereit. Wer Pfandflaschen nicht einfach entsorgen möchte, kann sie am Flughafen Köln/Bonn für einen guten Zweck spenden. Der Flughafen Köln/Bonn unterstützt mit der Aktion ein Projekt zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen. Weiterhin gehen originalverpackte Kosmetika und Getränke, von der sich Passagiere an der Sicherheitskontrolle trennen mussten, an die Kölner Tafel.

In diesen Fällen wird die Bundespolizei beauftragt

Hat jemand Gegenstände im Handgepäck oder Aufgabegepäck verstaut, die gegen das Waffen- oder Luftsicherheitsgesetz verstoßen, muss sich gegenüber der Bundespolizei – im Rahmen einer Kurzanzeige – zum Tatvorwurf äußern. Zu diesen Gegenständen zählen insbesondere Jagdmunition, Einhandmesser mit einhändig feststellbarer Klinge, Reizgas und Wurfsterne. Weiterhin nimmt die Polizei die Personalien des Reisenden auf und der Gegenstand wird vorerst als Beweismittel beschlagnahmt. Meist kann der betroffene Fluggast seinen Flug dennoch antreten.