Streik: Diese Rechte haben Fluggäste bei Verspätung und Annullierung
- Datum
- Freitag, 25. März 2022
Für von Ausfällen betroffene Passagierinnen und Passagiere sind Streiks mehr als ärgerlich – allerdings haben sie aufgrund von Flugausfällen und -verspätungen auch einen Anspruch auf Entschädigung. Welche Rechte Fluggästen genau zustehen, zeigen wir hier.
Fluggastrechte auch im Falle eines Streiks
Aufgrund von Warnstreiks des Sicherheitspersonals ist es an mehreren deutschen Flughäfen unlängst zu massiven Flugausfällen gekommen. Kommt es zu Annullierungen, Umbuchungen oder stärkeren Verspätungen bei gebuchten Flügen, haben Fluggäste aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in diesem Zusammenhang im Jahr 2018, dass der Anspruch auch dann bestehen soll, wenn es aufgrund eines Streiks zu Flugausfällen und Verspätungen kommt. Das gilt zumindest dann, wenn die bestreikte Airline für die Streikursachen verantwortlich gemacht werden kann und die Möglichkeit hatte, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 2021 bestätigte der EuGH seine Rechtsauffassung erneut und betonte, dass auch gewerkschaftlich organisierte Streiks Entschädigungsansprüche von Flugreisen begründen können.
Für von streikbedingten Flugausfällen und -verspätungen betroffene Fluggäste bedeutet das, dass ihnen insgesamt folgende Ansprüche gegen die Airline zustehen:
- Anspruch auf Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Anspruch auf Versorgung mit Mahlzeiten, Telefonaten und ggf. Hotelübernachtungen
- Anspruch auf Ticketerstattung, falls sich der Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ersatzlos gestrichen wird
- Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro
An welchen Voraussetzungen ist eine Entschädigung bei Streiks geknüpft?
Verspätet sich ein gebuchter Flug drastisch oder fällt sogar ganz aus, kann Fluggästen neben einem Anspruch auf zeitnahe Ersatzbeförderung auch ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zustehen. Der Anspruch besteht dabei auch dann, wenn die Airline den Fluggast zu einem späteren Zeitpunkt an seinen gewünschten Zielort befördert.
Damit ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung bestehen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der von Verspätung oder Annullierung betroffene Flug startete oder landete in der Europäischen Union (bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU)
- Das Reiseziel wird mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreicht
Damit der Anspruch durchsetzbar ist, darf der betroffene Flug nicht länger als 3 Jahre zurückliegen – Fluggäste können ihren Entschädigungsanspruch daher nicht für unbegrenzt lange Zeit geltend machen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollten sich Fluggäste die Verspätung oder Annullierung möglichst schriftlich durch die Fluggesellschaft bestätigen lassen. So fällt es später leichter, den Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durchzusetzen.