Ryanair Streik: Welche Rechte Passagiere geltend machen können
- Datum
- Dienstag, 11. September 2018
Ab morgen wird die irische Airline Ryanair bestreikt. Die Vereinigung Cockpit hat zu einem 24 stündigen Streik ausgerufen. Welche Rechte Sie als Passagier geltend machen können, erfahren Sie bei Flüge.de.
Nicht zum ersten Mal wird in diesem Sommer bei Ryanair gestreikt. In der Regel führen Arbeitsniederlegungen zu massiven Verspätungen und Ausfällen. Rückerstattung, Umbuchungen und Ersatzflüge sind dann heiß diskutierte Themen, mit denen sich eigentlich niemand rumschlagen möchte. Dennoch sollte rechtzeitig geprüft werden, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Streik bei Ryanair: Ausgangslage
Um bessere Arbeitsbedingungen für Ryanair-Piloten zu erreichen, hat die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit sowie die Gewerkschaft Verdi zum Streik für den 12. September von 3:01 Uhr bis zum Folgetag 2:59 Uhr ausgerufen. Passagiere, die vom Streik betroffen sind, erhalten eine Benachrichtigung per Mail oder SMS. Ob die Ticketkosten erstattet werden, eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder gar ein Ersatzflug möglich sind, muss individuell geklärt werden.
Ryanair-Streik: Anspruch auf Entschädigung
Grundsätzlich stellt Streik per se kein Anspruch auf Entschädigung dar. Das gilt auch für Flüge, die wegen extrem schlechten Wetters, Risiken für die Sicherheit, plötzlich auftretende Flugsicherheitsmängel oder politischer Unruhen am Zielort, nicht starten bzw. landen können. Im Fall von höherer Gewalt besteht demnach kein Anspruch auf Entschädigung.
Im Falle eines Streiks muss die Fluggesellschaft jedoch dafür Sorge tragen, die Folgen der Arbeitsniederlegung so gering wie möglich zu halten. Im Falle von Ryanair, ist das Fluggastrechteportal Flightright der Auffassung, dass der aktuelle Streik aufgrund einer „fragwürdigen Personalpolitik“ abzusehen war und das daher auch Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.
Anspruch auf Umbuchung
Eine Umbuchung muss von der Fluggesellschaft angeboten werden. Im Falle des Ryanair-Streiks ist dies auch möglich. Falls das Flugziel auch mit anderen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, müssen Alternativen wie Bus oder Bahn zeitnah angeboten werden. Gibt es jedoch keine andere Möglichkeit als zu fliegen und fällt dieser komplett aus oder hat mehr als 5 Stunden Verspätung, kann man vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurück verlangen.
Flug wegen Streik stornieren
Grundsätzlich gelten Hin- und Rückflug als zwei Flüge. Ein Recht auf Umbuchung bzw. Stornierung des Fluges haben Reisende nur an den bestreikten Tagen. Fällt der Hinflug wegen Streiks aus, besteht dadurch nicht automatisch das Recht den Rückflug zu stornieren.
Am Flughafen stranden
Ärgerlich, aber manchmal unvermeidbar: Am Flughafen gestrandete Urlauber. Die Airline ist in dem Fall in der Pflicht, sich um die Fluggäste zu kümmern, egal ob sie den Ausfall oder einen verspäteten Flug zu verantworten hat oder nicht. Darunter zählt bspw. auch die Verpflegung der Reisenden oder die Übernahme der Kosten, falls eine Unterbringung in einem Hotel erforderlich ist.