Personalmangel: Was geschieht, wenn der Flug ausfällt?

Datum
Freitag, 20. Mai 2022

Aktuell haben besonders viele Fluggesellschaften mit Personalmangel zu kämpfen. Bereits jetzt sind aus diesem Grund in einigen Ländern Flüge gestrichen worden. Was passiert, wenn auch Flüge aus Deutschland von Streichungen betroffen sind und welche Rechte Passagiere bei Ausfällen haben, zeigen wir hier.

Zahlreiche Flugstreichungen in den Niederlanden und Skandinavien

Flugverspätung
Durch die Corona-Pandemie mussten viele Airlines Stellen reduzieren. Die fehlende Manpower sorgt nun für zahlreiche Flugausfälle. (Symbolbild)

Aktuell reißen die Nachrichten über Flugannullierungen aufgrund von Personalmangel nicht ab. Unlängst sah sich etwa die Fluggesellschaft KLM dazu gezwungen, über 50 Flüge, die am Flughafen Amsterdam-Schiphol starten sollten, zu streichen.

Noch stärker vom Personalmangel gebeutelt ist die skandinavische Airline SAS. Das Unternehmen kündigte an, im Sommer bis zu 4.000 Flüge annullieren zu müssen. Grund für die voraussichtlichen Absagen ist der Personalmangel, der unter anderem die Abfertigung der Flugzeuge erschwert oder unmöglich macht.

Drohen Flugannullierungen auch in Deutschland?

Was bei SAS und KLM bereits Realität ist, könnte auch deutschen Fluggesellschaften drohen. Experten gehen davon aus, dass es aufgrund von Personalmangel bald auch in Deutschland zu Flugstreichungen kommen könnte.

Aufgrund des Personalabbaus durch die Corona-Pandemie sind Airlines und Flughäfen insbesondere auf die kommenden Sommerferien schlecht vorbereitet. Fraglich ist, ob bis zum Ferienstart ausreichend Personal eingestellt und der Mangel ausgeglichen werden kann.

Welche Rechte haben Urlauber, wenn ein Flug ausfällt?

Sollte es dazu kommen, dass auch in Deutschland Flüge durch die Airlines aufgrund eines Personalmangels kurzfristig abgesagt werden müssen, ist das ärgerlich. Allerdings wird durch die kurzfristige Absage üblicherweise ein Anspruch auf Ticketrückerstattung oder Entschädigung begründet. Auf „außergewöhnliche Umstände“, welche die Airline von ihrer Erstattungs- bzw. Entschädigungspflicht befreien könnten, ist im Falle von Personalmangel regelmäßig nicht auszugehen.

Für Flugreisende bedeutet das: Fällt ein Flug kurzfristig aus, haben sie prinzipiell einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Rückerstattung des Flugpreises. Wird der Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen, kann außerdem ein Entschädigungsanspruch gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bestehen. Die Entschädigungssummen bewegen sich zwischen 250 und 600 Euro pro Fluggast.

Ähnliche Ansprüche stehen Fluggästen ebenso bei Verspätungen zu. Kommt der Flug aufgrund von Personalmangel oder aus anderen Gründen über drei Stunden zu spät am Zielflughafen an, kann – je nach Flugstrecke – ebenfalls ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 250 und 600 Euro bestehen.