Passagiere im Recht – Auf Stornierung folgt Rückerstattung

Datum
Dienstag, 17. Januar 2017

Immer wieder kommt es vor, dass ein Fluggast seine Reise aus bestimmten Gründen stornieren muss. Danach folgt die Odyssee um die Rückerstattung des Ticketpreises. Gemäß einem aktuellen Urteil aus Frankfurt, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen auch das gültige Fluggastrecht.

Fluggastrecht

So mancher kennt den leider den Moment, wenn er feststellen muss, dass er seine Reise nicht wie geplant antreten kann und um die Rückerstattung bangen muss. Besonders bei günstigen Tarifen ist die Rückerstattung des Kaufpreises zumeist schon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Dem ist allerdings nicht so. Gemäß eines Berichts des Nachrichtenmagazins ntv, hat das Frankfurter Landgericht ein aktuelles Urteil (Az.: 2-24 S 178/15) zu Gunsten der Passagiere gefällt.

Unter bestimmter Voraussetzung

Ein Fluggast kann im Falle einer Stornierung nicht nur Steuer und Gebühren, sondern den kompletten Flugpreis von der Airline zurückfordern, sofern die Airline das Ticket nicht weiterverkaufen konnte. Dabei steht die Airline in der Beweispflicht. Sie muss die durch den Reiserücktritt entstandenen Aufwendungen nachweisen. Kann die Fluggesellschaft  dies nicht, muss dem abgesprungen Fluggast das Geld zurückerstattet werden.

Weiter heißt es, dass in solchen Fällen regelmäßig zu Gunsten der Passagiere vor Gericht entschieden wird, selbst wenn es bereits in den AGBs ausgeschlossen wurde. Das Urteil ist erfreulich und macht Hoffnung, selbst gegen eine große Airline entsprechend seinem Fluggastrecht auch Recht zu bekommen.