Im verhandelten Fall klagte eine Gruppe von Passagieren, die von Colombo über Dubai nach Frankfurt flogen. Da ihr Flugzeug in Dubai Öl verlor, verzögerte sich der Weiterflug um einen ganzen Tag. Infolgedessen forderten die Passagiere von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von jeweils 600 Euro pro Person, um die Übernachtungskosten in Dubai auszugleichen. Die Fluggesellschaft bot ihnen unter Verweis auf eine fehlende Buchungsbestätigung allerdings nur 145 Euro Entschädigung pro Person an.
Das Gericht entschied nun jedoch zugunsten der Passagiere, zum Erhalt von Schmerzensgeld reiche es aus, dass eine Buchung vorliegt und sich die Passagiere an Bord der Maschine befunden hätten. (Aktenzeichen 31 C 2552/12 [78]).
Verbraucherschützerverbände nahmen das Urteil sehr positiv auf.