Nachspiel im Ryanair-Streik: Flightright fordert Entschädigungen ein
- Datum
- Dienstag, 28. August 2018
Mitte August und somit mitten in den Ferien streikten die Piloten bei Ryanair, um für bessere Konditionen und fairere Entlohnungen einzutreten. Ein Streik, der für den Billigflieger womöglich noch ein übles Nachspiel hat.
Die bisher längsten Streiks bei Ryanair trafen insgesamt rund 55.000 Passagiere, darunter auch die Passagiere von Flügen von und nach Deutschland. 250 dieser Flüge wurden komplett gestrichen und Ryanair hält es gar nicht erst für nötig, den Passagieren eine entsprechende Entschädigung zu zahlen. Damit wäre Ryanair sogar im Recht. Denn Passagiere können zwar bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchung Anspruch auf Entschädigungszahlungen erheben, doch nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie das Wetter, Terror oder auch Streiks Grund für eben jene Unannehmlichkeiten sind.
Muss Ryanair doch noch zahlen?
Verbraucherschutzportale wie Flightright und Fairplane machen laut dem Handelsblatt dennoch mobil und fordern Betroffene dazu auf, sich auch nachträglich noch bei ihnen zu melden. Ihre große Chance, gegen Ryanair in diesem Fall doch noch zum Zug zu kommen, wittern sie nämlich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus diesem Jahr. Der entschied im Falle von Tuifly, dass die Airline den „wilden Streik“ im Oktober 2016 selbst heraufbeschworen hätte und daher zahlen müsse. Damals hatten sich gleichzeitig zahlreiche Angestellte krankgemeldet und so auf eine überraschende Umstrukturierung innerhalb der Airline reagiert.
Ronald Schmid, Unternehmenssprecher und Professor für Luftverkehrsrecht in Dresden, hat sich das Tuifly-Urteil ausführlich vorgenommen und fand darin genügend Anhaltspunkte, um auch gegen Ryanair vorgehen zu können. Ferner sei ein Streik für bessere Arbeitsbedingungen ein typisches Betriebsrisiko. Flightright pocht außerdem darauf, dass es sich bei dem Ryanair-Streik um keinen normalen Streik handle. Die Airline betreibe seit Jahren Lohndumping und hätte sich geweigert, mit ihren Mitarbeitern zu sprechen.
Ihre Chancen darauf, sich gegen Ryanair behaupten zu können, schätzen die Portale übrigens äußerst positiv ein. Notfalls soll es ebenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen.