Kabinenpersonal von Corona-Krise stark betroffen
- Datum
- Montag, 27. April 2020
Nicht nur zahlreiche Einzelhandelsbetriebe, Restaurants und Reiseunternehmen trifft die Corona-Pandemie hart. Auch Flugbegleiter haben mit den schweren Konsequenzen zu kämpfen, denn das sich derzeit in Kurzarbeit befindende Kabinenpersonal muss aktuell auf einige Zahlungen verzichten.
Verdienstausfall bei Airline-Mitarbeitern
Passagiermaschinen wird man zurzeit weltweit am Himmel nur selten sehen. Flugpersonal wird in der aktuellen Situation also kaum noch gebraucht. So haben die Fluggesellschaften einen Großteil ihres Kabinenpersonals in Kurzarbeit geschickt. Dies heißt konkret: Ihr Verdienst beläuft sich nur noch auf 60 Prozent ihres üblichen Nettogehalts.
Einige Flugbegleiter, wie etwa jene von der Lufthansa-Gruppe, haben Glück, da ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent aufstocken will. Dennoch ist das geringere Festgehalt nicht das einzige Problem. Auch müssen sie auf diverse variable Lohnbestandteile, wie etwa Schichtzulagen und Mehrflugstunden, verzichten. Laut einer Schätzung von Daniel Flohr, der in der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO tätig ist, bekommen die Kurzarbeit-Mitarbeiter diverser Airlines bis zu 30 Prozent weniger Geld – auch dann, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt.
Besonders für Berufseinsteiger, deren jährliches Bruttoeinkommen sich nur auf etwa 19.000 Euro beläuft, ist dies ein harter Schlag.
Härtefallfonds sollen Existenzschwierigkeiten abfedern
Derzeit verhandle, laut Flohr, die Gewerkschaft UFO mit Lufthansa über sogenannte Härtefallfonds. Diese sollen greifen, wenn das Kurzarbeitergeld die Existenz eines Flugbegleiters bedrohe. Laut Flohr sei das zum Beispiel ein Mitarbeiter, der wegen des fehlenden Geldes seine Miete nicht mehr zahlen kann.
Schweizer Flugbegleiter erhalten höheres Kurzarbeitergeld
Flugpersonal, das in der Schweiz tätig ist, erhält vom Staat derzeit 80 Prozent Kurzarbeitergeld vom Staat. Mitarbeiter der Lufthansa-Tochter Swiss bekommen derzeit sogar eine Aufstockung auf 95 Prozent ihres Bruttogehalts. Die restlichen 5 Prozent sollen bis Dezember dieses Jahres nachbezahlt werden.