Hochrisikogebiete: Dies gilt für Rückflüge nach Deutschland
- Datum
- Dienstag, 8. März 2022
Wegen der veränderten Einstufungskriterien gilt aktuell kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet. Dies führt zu vereinfachten Einreisebestimmungen. Was Sie bei Ihrem Rückflug nach Deutschland beachten müssen, lesen Sie hier.
Hochrisikogebiete abgeschafft: Worauf bei Flügen nach Deutschland zu achten ist
Seit dem 3. März 2022 profitieren Reiserückkehrer von erleichterten Einreiseregeln, denn seit diesem Tag taucht kein einziges Land mehr auf der Liste der Corona-Hochrisikogiete auf. Grund dafür sind die neuen Einstufungskriterien, die ab nun an nur noch Länder zu den Hochrisikogebieten zählen, in denen eine bedrohlichere Virus-Mutation als die Omikron-Variante grassiert. Somit wurden zuletzt mehr als 60 Länder von der Liste der Risikogebiete gestrichen.
Mit dem Wegfall der Corona-Hochrisikogebiete entfällt sowohl die Quarantäne- als auch die Anmeldepflicht für Rückreisende nach Deutschland. Diese Änderung erleichtert Flugreisen vor allem für Familien, da Kinder unter 12 Jahren häufig noch ungeimpft sind und sich somit – unter den vorangegangenen Bestimmungen – gleich nach Ankunft in Deutschland in Selbstisolation begeben mussten. Dieser Umstand entfällt nun für alle Reiserückkehrer nach Deutschland. Zudem müssen unter 12-jährige Kinder bei ihrem Flug nach Deutschland keine Nachweise mehr erbringen.
Fliegen trotz Corona: 3G-Regel bleibt bestehen
Für alle Rückreisenden nach Deutschland, die mindestens 12 Jahre alt sind, gilt, unabhängig vom Verkehrsmittel, die 3G-Nachweispflicht weiterhin. Bei Flugreisen nach Deutschland müssen Reisende den Nachweis bereits vor Abflug am Abflugort erbringen. Somit müssen diese ihren Impf-, Test- oder Genesungsnachweis direkt beim Check-in vorzeigen. Wer keinen Nachweis hat, darf nicht mitfliegen.
Corona-Tests werden von den Airlines akzeptiert, wenn es sich um einen maximal 48 Stunden alten Antigen- oder PCR-Test handelt.