Gepäck im Flieger: Diese Gegenstände dürfen nicht in den Koffer

Datum
Samstag, 22. Januar 2022

Vielen Urlaubern fällt es schwer, beim Packen die durch die Airlines für Aufgabegepäck vorgegebenen Gewichtsgrenzen einzuhalten. Was viele dabei allerdings vergessen: Neben dem Maximalgewicht gibt es noch weitere Regeln, die rund um das Reisegepäck im Flugzeug beachtet werden müssen.

Regeln gelten nicht allein für Handgepäck

Koffer packen
Sowohl für Hand- als auch für das Aufgabegepäck gelten strenge Vorschriften.

Dass einige Gegenstände im Flugzeug nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, ist den allermeisten Flugreisenden bekannt. So dürfen sich im Handgepäck etwa maximal ein Feuerzeug und ausschließlich Flüssigkeiten in Gefäßen, die höchstens 100 ml fassen, befinden.

Was viele Passagiere jedoch nicht wissen: Auch für das im Frachtraum des Flugzeugs transportierte Aufgabegepäck gelten bestimmte Regeln. Auch in aufgegebenen Koffern dürfen daher nicht alle Arten von Gegenständen gepackt werden. Insbesondere solche, die während des Flugs eine Gefahr für Flugzeug und Passagiere darstellen können, müssen zu Hause bleiben.

Brandgefährliche Gegenstände und solche, die Gase enthalten, dürfen nicht in den Koffer

Bestimmte Gegenstände, von denen eine Brandgefahr ausgeht oder die Gase enthalten, dürfen im Frachtraum des Flugzeugs nicht transportiert werden. Zu diesen nicht erlaubten Gegenständen zählen etwa gasbetriebene Campingkocher. Sie dürfen nur dann im Flugzeug transportiert werden, wenn sie zuvor entleert wurden und außerdem eine Genehmigung der Fluggesellschaft vorliegt.

Ebenfalls nicht ohne Weiteres mitgeführt werden dürfen Taucherlampen. Sie können, werden sie im Frachtraum transportiert, etwa durch Erschütterungen unbeabsichtigt eingeschaltet werden und sich stark erhitzen. Hierdurch können Brände im Frachtraum des Flugzeugs entstehen. Wer eine Taucherlampe mitführen möchte, darf das daher nur nach Entfernen der Energiequelle und ausschließlich im Handgepäck tun.

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Geräte, die mit Lithium-Batterien betrieben werden

Handy im Flugzeug
Geräte mit Lithium-Batterien dürfen wegen Explosionsgefahr nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. (Symbolbild)

Geräte wie Laptops oder Smartphones, die mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet sind, dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Schließlich besteht die Gefahr, dass die Akkus dieser Geräte während des Fluges explodieren. Laptops und Smartphones mit entsprechenden Akkus können daher nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Aufgrund der akuten Explosionsgefahr weder im Hand- noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden dürfen allerdings Samsung Galaxy Note 7-Smartphones, Aktenkoffer mit integrierter Alarmanlage und Lithium-Batterien sowie elektronische Fortbewegungsmittel mit Lithium-Batterien (z. B. Hoverboards).

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Bargeld und ähnliche Wertgegenstände

Bargeld und Wertgegenstände dürfen prinzipiell im Aufgabegepäck transportiert werden. Zu beachten ist allerdings: Wer Bargeld oder vergleichbare Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, muss diese bei der Ein- und Ausreise anmelden. Außerdem dürfen die anmeldepflichtigen Wertgegenstände nicht ohne eine entsprechende Genehmigung im Aufgabegepäck transportiert werden. Anmeldepflichtige Banknoten, Münzen, Wertpapiere oder Edelmetalle müssen daher stets im Handgepäck transportiert werden.