Darum legte der Pilot von Air Europa den Flughafen in Amsterdam lahm
- Datum
- Sonntag, 17. November 2019
Es sollte ein ganz normaler Flug vom Amsterdamer Flughafen Schiphol nach Madrid werden – eigentlich. Doch was dann passierte, werden die beiden Piloten wohl niemals vergessen.
Polizei sperrte Flughafen Amsterdam
Am 6. November um 19:10 Uhr sollte der Flug UX1094 der spanischen Airline Air Europa planmäßig nach Madrid abheben. Im Cockpit befand sich neben dem Piloten noch ein Pilot in der Ausbildung. Dem wollte der eifrige Flugkapitän nur noch schnell die Funktion der Transpondercodes (engl. Squawks) zur Absetzung eines Notrufes erklären. Dabei war er so in seinem Element, dass er dem Azubi nicht nur die Funktion des Nofallcodes 7500, der für eine Flugzeugentführung steht, erklärte, sondern diesen auch sogleich versehentlich absandte.
Was dann in den nachfolgenden viereinhalb Stunden geschah, werden der Kapitän und der Auszubildende wohl in bleibender Erinnerung behalten. Mit dem falschen Notruf lösten sie einen Großeinsatz auf dem Amsterdamer Flughafen der niederländischen Militärpolizei aus. Der Fluglotse, der das Signal empfing, alarmierte demzufolge sogleich die Polizei. Und die sperrte den gesamten Flughafen. Noch während die Passagiere das Flugzeug verlassen mussten, herrschte im Cockpit große Verwirrung ob des Auslösers dieser Aufregung.
Nachdem klar wurde, dass es sich um einen versehentlichen Alarm, ausgelöst durch den Piloten selber, gehandelt hat, konnte die Maschine von Air Europa um 23:42 Uhr dann doch noch ihren Flug nach Madrid antreten. Der Pilot entschuldigte sich ausdrücklich bei den Passagieren für das Versehen. Ob dieses Missgeschick Folgen für den Flugkapitän haben wird, bleibt abzuwarten. Die Fluggesellschaft hat jedenfalls eine Untersuchung angeordnet. Denn normalerweise findet nach manueller Eingabe des Codes eine Überprüfung statt, bevor der Alarm letztendlich abgesendet wird. In diesem Fall ist die Überprüfung offenbar nicht erfolgt und der Code übermittelt worden.
Aufgrund der Verspätung von mehr als 4 Stunden steht den Reisenden eine Entschädigung von bis zu 250 Euro zu.