Boeing-Krise geht weiter: Lion-Air-Ermittler sehen Konstruktionsfehler
- Datum
- Montag, 28. Oktober 2019
Im Oktober 2018 stürzte eine Lion-Air-Maschine ab. Was sich nach dem Absturz einer weiteren Maschine abzeichnete, passt zu den jüngsten Erkenntnissen der Ermittler.
Schwere Vorwürfe gegen Boeing und Lion Air
Im Oktober 2018 kam es zur Katastrophe. Eine Maschine der Airline Lion Air stürzte ab. 189 Personen kamen bei dem Unglück ums Leben. Dass dieser Absturz weite Kreise ziehen würde, wurde erst offensichtlich, als Anfang 2019 in Äthiopien eine weitere Maschine gleichen Typs abstürzte.
Schnell kam der Verdacht auf, dass das Flugzeug zum Problem werden könnte. Bei beiden verunglückten Maschinen handelte es sich um eine Boeing 737 Max 8. Schnell wurden die Maschinen deshalb aus dem Verkehr gezogen, was nicht nur Hersteller Boeing teuer zu stehen kam. Doch die schlechten Nachrichten für Boeing und all die Unternehmen, die auf die 737 Max gesetzt haben, reißen nicht ab.
Channel News Asia berichtet, dass die Ermittler eine Fehlfunktion des Kontrollsystems als einen der Faktoren ausgemacht haben, der zum Absturz der Lion-Air-Maschine führte.
MCAS erneut als Fehlerquelle in Erwägung gezogen
Das sogenannte MCAS wurde schon vorher kritisch betrachtet. Nur ein einziger Sensor in diesem System erfasst den Anstellwinkel der Maschine. Dadurch sei das Flugzeug anfälliger für Fehler, so die Ermittler, die festgestellt haben wollen, dass der Sensor bei der verunglückten Lion-Air-Maschine bei vorangegangenen Reparaturarbeiten falsch eingestellt worden sei.
Darüber hinaus gaben die Ermittler bekannt, dass auch Fehler in der Kommunikation der Besatzung sowie bei der manuellen Steuerung des Flugzeugs zum Absturz geführt hätten. Bislang äußerten sich weder Boeing noch Lion Air zu den Erkenntnissen.
Wiederzulassung der Boeing 737 Max im Januar 2020
Die Maschine, die seit den beiden Abstürzen in Europa und den USA gegroundet ist, könnte im Frühjahr 2020 wieder zugelassen werden. Zuerst soll eine mögliche Wiederzulassung in den USA geprüft werden, anschließend soll auch die Europäische Luftsicherheitsbehörde (EASA) ihr Urteil fällen. Vorab sollen Testflüge durchgeführt werden, um die Flugtauglichkeit der Maschine zu prüfen.