Ausgleichszahlung bei Flugausfall wegen kranken Piloten
- Datum
- Freitag, 30. August 2013
Fluggäste haben bei einem Flugausfall oder einer massiven Verspätung aufgrund eines erkrankten Piloten einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies hat das Amtsgericht Königswusterhausen geurteilt. Im verhandelten Fall verspätete sich ein Flug von Berlin aus in Richtung Kairo um mehr als 4 Stunden, weil der Pilot aufgrund einer Erkrankung ausfiel. Laut dem Gericht ist eine Verspätung von mehr als 3 Stunden gleichwertig wie ein Flugausfall zu behandeln, den Passagieren steht somit eine Ausgleichszahlung zu. Die Fluggesellschaft habe dafür sorge zu tragen, dass ausreichend Ersatzpiloten zur Verfügung stehen. Ist kein Ersatz organisierbar, müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Fluggäste schnellstmöglich auf andere Flüge umgebucht werden.
Kein Ausgleich bei Verspätung wegen Streik
Die Airline ist von dieser Entschädigungspflicht nur ausgenommen, wenn es sich um eine Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände handelt, etwa bei einem Streik, sehr schlechtem Wetter oder einem technischen Defekt, welcher trotz regelmäßiger Wartung entsteht.