Aufhebung der Reisewarnung für Risikogebiete naht

Datum
Dienstag, 15. Juni 2021

Ab dem 1. Juli wird sich für Reisende einiges ändern, denn dann hebt die Bundesregierung die Reisewarnung für Risikogebiete auf. Das ist zwar mit einem großen „Aber“ verbunden, bietet aber dennoch eine umfassende Erleichterung.

Mehr als 100 Reisewarnungen sollen ab Juli entfallen

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Immer mehr Menschen starten in den Sommerurlaub und genießen ihre zurückgewonnene Freiheit. (Symbolbild)

Derzeit gilt für Gebiete, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete geführt werden, eine Reisewarnung. Das bedeutet, dass eine Reise in diese als Risikogebiete aufgeführten Länder zwar möglich ist. Mit einer Reisewarnung möchte die Bundesregierung die Reisenden aber abschrecken und davon abraten, die Reise zu unternehmen.

Ab dem 1. Juli ändert sich das. Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, wird die Bundesregierung ab 1. Juli die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufheben. Ein „Aber“ folgt: Dies gilt für Risikogebiete, bei denen die Sieben-Tages-Inzidenz unter 200 je 100.000 Einwohner liegt. Das bestätigte Außenminister Heiko Maas (SPD).

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Das gilt für Reisen ab 1. Juli

Das Auswärtige Amt wird ab 1. Juli Länder entsprechend neu einstufen. Länder und Regionen, die als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gelten, werden weiterhin mit einer coronabedingten Reisewarnung versehen sein. „Einfache“ Risikogebiete mit einer Inzidenz über 50, aber unter 200 werden mit dem Hinweis versehen, von nicht notwendigen, touristischen Reisen abzusehen. Bei Ländern, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind und die sich innerhalb der EU befinden, sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, wird darauf hingewiesen, Vorsicht walten zu lassen. Handelt es sich bei dem Flugziel um ein Drittland, das als Risikogebiet eingestuft wird, wird von Reisen abgeraten.

Weiterhin gilt es natürlich, einen Nachweis zu erbringen, sei es über den Impf- oder Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis. Dies gilt bei Flugreisen bei der Aus- und der Einreise von / nach Deutschland. Reisende, die auf dem Landweg nach Deutschland zurückkehren, müssen jedoch keinen Nachweis mehr erbringen, sofern sie aus einem Gebiet mit einer Inzidenz von unter 200 kommen. Außerdem sollte vor Reiseantritt für jeden Fall einzeln geprüft werden, welche Regeln exakt gelten – sowohl bei der Ein- wie auch bei der Rückreise.